"organisiert sind" ist ein nicht klar definierter Begriff. Ist man "organisiert", wenn man an einer AG teilnimmt oder auf dem Aktiven-Verteiler steht? Geschäftsordnungen sollen Klarheit schaffen und nicht durch unklare Begriffe Konflikte um unterschiedliche Auslegungen auslösen.
Die Frage des Stimmrechts ist dagegen in der Landessatzung klar definiert. Alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die in Reinickendorf wohnen, haben ihr Stimmrecht im KV Reinickendorf, soweit sie nicht anderes angegeben haben (z.B. Stimmrecht in einer LAG). Mitglieder des LV Berlin, die woanders wohnen, können ihr Stimmrecht dennoch nach Reinickendorf verlegen lassen.
Klar sein sollte das demokratische Prinzip "ein Mensch - eine Stimme". Das heißt dass man sich ggf. entscheiden muss, in welcher "Basisgruppe" man sein Stimmrecht ausüben möchte. Und nicht einzelne ein mehrfaches Stimmrecht haben, indem sie beispielsweise in mehreren KVen Delegierte mitwählen.
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