Die Beschlussfähigkeit der KMV muss in einer basisdemokratischen Partei jederzeit gewährleistet sein. Dafür ist entscheidend, dass jedes Mitglied sich beteiligen KANN, wenn es möchte. Dafür dient die ordnungs- und fristgemäße Einladung. Weitere Einschränkungen der Beschlussfähigkeit, wie die Einführung eines Quorums, verringern die Reaktionsfähigkeit der Mitglieder auf aktuelle Entwicklungen und verlagern die Entscheidungskompetenz in der Zwischenzeit auf den Vorstand. Das ist nicht der Sinn der Basisdemokratie.
Geschäftsordnungen müssen nicht nur in guten, sondern auch in schlechten Zeiten funktionieren und die Rechte der Mitglieder auf Mitbestimmung sichern. Das gilt auch für Zeiten geringerer Beteiligung, wie wir sie im KV Reinickendorf durchaus schon hatten. Mit einem 5% Quorum wäre die KMV seinerzeit dauerhaft beschlussunfähig gewesen.
Kommentare